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   OVG Hamburg, 20.08.2019 - 1 Bs 136/19   

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OVG Hamburg, 20.08.2019 - 1 Bs 136/19 (https://dejure.org/2019,28865)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 20.08.2019 - 1 Bs 136/19 (https://dejure.org/2019,28865)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 20. August 2019 - 1 Bs 136/19 (https://dejure.org/2019,28865)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 4 Abs 1 AufenthG 2004, § 14 Abs 1 Nr 2 AufenthG 2004, § 15a AufenthG 2004, § 81 Abs 3 AufenthG 2004, § 81 Abs 4 AufenthG 2004
    Verteilung unerlaubt eingereister Ausländer; Verwaltungsvollstreckung; Visumserfordernis für den Schengen-Raum

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Länderübergreifende Verteilung von Asylbewerbern nach Sachsen; Benennung der zur Aufnahme verpflichteten Einrichtung; Vorliegen ausreichender Mittel zum Bestreiten des Lebensunterhalts

  • rechtsportal.de

    Übereinkommen zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen vom 14. Juni 1985 zwischen den Regierungen der Staaten der Benelux-Wirtschaftsunion, der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik betreffend den schrittweisen Abbau der Kontrollen an den ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Hamburg, 01.06.2018 - 1 Bs 126/17

    Aufenthalt eines Drittstaatsangehörigen, der Inhaber eines von einem anderen

    Auszug aus OVG Hamburg, 20.08.2019 - 1 Bs 136/19
    Namentlich bedarf keiner Entscheidung, ob die Antragsteller beim Überschreiten der Außengrenzen der Mitgliedstaaten - also bei ihrer Einreise nach Portugal - einen bloßen Kurzaufenthalt i.S.v. Art. 1 Abs. 2 Unterabs. 1 EG-VisaVO und Art. 6 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2016/399 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2016 über einen Gemeinschaftskodex für das Überschreiten der Grenzen durch Personen (Schengener Grenzkodex; im Folgenden: SGK) beabsichtigt haben oder ob sie - was die Anwendung der vorstehend genannten Vorschriften ausschlösse (vgl. hierzu eingehend OVG Hamburg, Beschl. v. 1.6.2018, 1 Bs 126/17, AuAS 2018, 158, juris Rn. 16 [zu Art. 21 des Übereinkommens zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen vom 14. Juni 1985 zwischen den Regierungen der Staaten der Benelux-Wirtschaftsunion, der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik betreffend den schrittweisen Abbau der Kontrollen an den gemeinsamen Grenzen [im Folgenden: SDÜ] und Art. 5 SGK a.F.]; s. auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 28.2.2019, OVG 11 S 21.18, NVwZ-RR 2019, 535 [Ls], juris Rn. 8 ff.) - von vornherein geplant hatten, sich dauerhaft im Gebiet der Mitgliedsstaaten aufzuhalten.

    Dieser Betrag ist bei jeder denkbaren Betrachtungsweise und ohne dass näher auf die Regelung in Art. 6 Abs. 4 SGK (zur Vorgängervorschrift OVG Hamburg, Beschl. v. 1.6.2018, 1 Bs 126/17, AuAS 2018, 158, juris Rn. 28) oder auf § 2 Abs. 3 AufenthG eingegangen werden muss, nicht ausreichend, um den Lebensunterhalt für zwei Personen - Mutter und Kind - zu bestreiten.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.02.2019 - 11 S 21.18

    Ausländerrecht: Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels zum

    Auszug aus OVG Hamburg, 20.08.2019 - 1 Bs 136/19
    Namentlich bedarf keiner Entscheidung, ob die Antragsteller beim Überschreiten der Außengrenzen der Mitgliedstaaten - also bei ihrer Einreise nach Portugal - einen bloßen Kurzaufenthalt i.S.v. Art. 1 Abs. 2 Unterabs. 1 EG-VisaVO und Art. 6 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2016/399 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2016 über einen Gemeinschaftskodex für das Überschreiten der Grenzen durch Personen (Schengener Grenzkodex; im Folgenden: SGK) beabsichtigt haben oder ob sie - was die Anwendung der vorstehend genannten Vorschriften ausschlösse (vgl. hierzu eingehend OVG Hamburg, Beschl. v. 1.6.2018, 1 Bs 126/17, AuAS 2018, 158, juris Rn. 16 [zu Art. 21 des Übereinkommens zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen vom 14. Juni 1985 zwischen den Regierungen der Staaten der Benelux-Wirtschaftsunion, der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik betreffend den schrittweisen Abbau der Kontrollen an den gemeinsamen Grenzen [im Folgenden: SDÜ] und Art. 5 SGK a.F.]; s. auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 28.2.2019, OVG 11 S 21.18, NVwZ-RR 2019, 535 [Ls], juris Rn. 8 ff.) - von vornherein geplant hatten, sich dauerhaft im Gebiet der Mitgliedsstaaten aufzuhalten.
  • OVG Hamburg, 27.08.2015 - 1 Bs 159/15

    Streitigkeit um Verteilung nach § 15 AufenthG 2004 - Streitwert

    Auszug aus OVG Hamburg, 20.08.2019 - 1 Bs 136/19
    Für die Frage, ob ein zwingender Grund vorliegt, der der Verteilung an einen bestimmten Ort entgegensteht, kommt es gemäß § 15a Abs. 1 Satz 6 AufenthG allein auf die Erkenntnisse an, die der zuständigen Behörde vor Veranlassung der Verteilung vorliegen (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 27.8.2015, 1 Bs 159/15, NVwZ-RR 2016, 196, juris Rn. 5, m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.11.2016 - 17 A 503/16

    Gleichzeitige Verteilungsentscheidung des Bundesamts in Form eines an den

    Auszug aus OVG Hamburg, 20.08.2019 - 1 Bs 136/19
    Dem Ausländer gegenüber wird die Verteilung dagegen (nur) durch die Anordnung nach § 15a Abs. 4 Satz 1 AufenthG umgesetzt (vgl. OVG Münster, Beschl. v. 25.11.2016, 17 A 503/16, juris Rn. 6 ff.; Dienelt, in: Bergmann/Dienelt, AuslR, 12. Aufl. 2018, § 15a AufenthG Rn. 14).
  • OVG Bremen, 09.03.2020 - 2 B 318/19

    Absicht Daueraufenthalt; Drittausländer; Einreisevoraussetzungen; unerlaubte

    Auch hier besteht die durch Art. 20 SDÜ vermittelte zeitlich begrenzte Bewegungsfreiheit im Schengen-Raum nur dann, wenn die Einreise materiell rechtmäßig erfolgt ist (vgl. OVG Bremen, Beschluss vom 11.08.2017 - 1 B 132/17 - und vom 20.02.2014 - 1 B 304/13 - jeweils nicht veröffentlicht; OVG Hamburg, Beschluss vom 20.08.2019 - 1 Bs 136/19 -, Rn. 16, juris; VGH B-W, Beschluss vom 20.09.2018 - 11 S 1973/18 -, Rn. 14, juris; Hess. VGH , Beschluss vom 20.10.2016 - 7 B 2174/16 -, Rn 27., juris).
  • VG Stuttgart, 14.05.2021 - 11 K 415/21

    Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung gegen die Verfügung eines Einreise-

    Eine gleichwohl erfolgte Einreise stellt keine unerlaubte Einreise i.S.v. § 14 Abs. 1 AufenthG dar (entgegen OVG Hamburg, Beschl. v. 20.08.2019 - 1 Bs 136/19 -, juris, Rz. 17).

    Danach führen Verstöße gegen Art. 6 Abs. 1 SGK ebenso wenig zu einer unerlaubten Einreise i.S.v. § 14 Abs. 1 AufenthG (a.A. aber unzutreffend OVG Hamburg, Beschl. v. 20.08.2019 - 1 Bs 136/19 -, juris, Rz. 17 ebenfalls für den Fall fehlender Finanzmittel für einen beabsichtigten Kurzaufenthalt) wie der begründete Verdacht, dass der Aufenthalt nicht dem angegebenen Zweck dient (Erwerbsabsicht), jedenfalls dann, wenn an dem beabsichtigten Kurzaufenthalt nicht gezweifelt wird (dann nämlich Ermessenszurückweisung nach § 15 Abs. 2 Nr. 2 AufenthG und daher ebenfalls nicht Ist-Zurückweisung nach Abs. 1 wegen unerlaubter Einreise; im Ergebnis ebenso Winkelmann/Kolber, a.a.O., § 15 AufenthG, Rz. 15, die darauf hinweisen, die Grenzbehörden sollten hierdurch von Ermittlungen zum tatsächlichen Aufenthaltszweck befreit bleiben; das Einreisemotiv bleibe der späteren Prüfung im Rahmen des § 5 Abs. 2 Nr. 1 AufenthG überlassen).

  • OVG Bremen, 03.12.2021 - 2 B 409/21

    Verteilung unerlaubt eingereister Ausländer - Anscheinsbeweis; Arbeitsvertrag;

    4 Abs. 1 i.V.m. Anhang II EU-Visum-VO, Art. 20 SDÜ gestatten albanischen Staatsangehörigen die Einreise nur insoweit, als sie die Einreise zu einem Kurzaufenthalt, der 90 Tage je Zeitraum von 180 Tagen nicht überschreitet, bezwecken (vgl. OVG Bremen, Beschl v. 09.03.2020 - 2 B 318/19, juris Rn. 14; Hamb. OVG, Beschl. v. 20.08.2019 - 1 Bs 136/19, juris Rn. 16; VGH B-W, Beschl. v. 20.09.2018 - 11 S 1973/18, juris Rn. 14, Hess. VGH , Beschl. v. 20.10.2016 - 7 B 2174/16, juris Rn. 27).
  • OVG Bremen, 12.10.2021 - 2 LA 332/21

    Anhörung; Anscheinsbeweis; Begründung; Berufungszulassungsverfahren;

    Art. 4 Abs. 1 i.V.m. Anhang II EU-Visum-VO, Art. 20 SDÜ gestatten Drittausländern die Einreise nur insoweit, als dass sie die Einreise zu einem Kurzaufenthalt, der 90 Tage je Zeitraum von 180 Tagen nicht überschreitet, bezwecken (OVG Bremen, Beschl v. 09.03.2020 - 2 B 318/19, juris Rn. 14; Hamb. OVG, Beschl. v. 20.08.2019 - 1 Bs 136/19, juris Rn. 16; VGH B-W, Beschl. v. 20.09.2018 - 11 S 1973/18, juris Rn. 14, Hess. VGH , Beschl. v. 20.10.2016 - 7 B 2174/16, juris Rn. 27).
  • VG Hamburg, 15.03.2024 - 21 E 5509/23

    Erfolgloser Eilantrag eines Gaststättenbetreibers gegen eine wegerechtliche

    Diesbezüglich kommt hinzu, dass diese Ankündigung im Bescheid vom 22. August 2023 als Hinweis im Sinne von § 8 Abs. 1 HmbVwVG keinen Verwaltungsakt darstellt (vgl. hierzu OVG Hamburg, Beschl. v. 20.8.2019, 1 Bs 136/19, juris Rn. 13; VG Hamburg, Beschl. v. 26.5.2020, 11 E 1676/20, n.v.).
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